Runo Ceramic

Fliesenwelt zum Verlieben

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Firma Runo Ceramic & Onur Bau Fliesenfachhandel

Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen („EKB“) finden Anwendung auf sämtliche Verträge über Lieferungen und/oder Dienstleistungen, die im Verlauf der Vertragslaufzeit zwischen einem Unternehmen innerhalb der Runo Ceramic & Onur Bau Fliesenfachhandel („Kunde“) und einem Lieferanten, Dienstleister oder einem damit verbundenen Unternehmen („Vertragspartner“) abgeschlossen werden. Im Folgenden werden der Kunde und der Vertragspartner einzeln als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet. Dies gilt ausgenommen, wenn und soweit die Parteien individuelle vertragliche Regelungen treffen.

Diese Bedingungen bilden die üblichen Rahmenbedingungen für Einkaufsvereinbarungen und umfassen diese EKB, etwaige Preislisten, weitere getroffene Absprachen und Vereinbarungen, die aktuell gültige Lieferantenrichtlinie des Kunden sowie sämtliche Anhänge, die in den Vertrag einbezogen werden (zusammenfassend als „Vertrag“ bezeichnet).

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Dies trifft ebenso zu, wenn der Vertragspartner während der Geschäftsbeziehung auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und der Kunde diesen Hinweis nicht unmittelbar ablehnt.

Jegliche Erweiterung oder Modifikation eines Vertrages erfordert eine schriftliche Vereinbarung.

Der Kunde behält sich das Recht vor, jederzeit seine Rechte und Verpflichtungen aus einem Vertrag auf ein assoziiertes Unternehmen zu übertragen.

  1. Vertragsbeendigung

1.1 Kündigungsmöglichkeit

Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zu beenden.

1.2 Kontinuität bis Vertragsende

Ein abgeschlossener Vertrag bleibt unverändert bis zum Abschluss seiner festgelegten Vertragslaufzeit in Kraft. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle vertraglichen Verpflichtungen, die vor Ablauf der Vertragsdauer entstanden sind, gemäß den Vertragsbestimmungen auch nach Vertragsende vollständig zu erfüllen. Dies beinhaltet insbesondere die (gegebenenfalls anteilige) Einhaltung von Verpflichtungen aus Rabatt- oder Bonusvereinbarungen.

1.3 Rücknahme nicht verkaufter Waren

Im Falle der Vertragsbeendigung durch den Vertragspartner ist dieser auf Anfrage des Kunden verpflichtet, nicht verkaufte Waren zurückzunehmen, sofern diese sich in einem wiederverkaufsfähigen Zustand befinden. Diese Rücknahme erfolgt zum Einkaufspreis, ohne Abzug von Gebühren oder ähnlichen Kosten. Beachten Sie jedoch, dass diese Regelung (§ 2.3) nicht für Eigenmarken des Kunden gilt oder in Situationen, in denen der Vertrag vom Vertragspartner aus einem berechtigten Grund außerordentlich gekündigt wurde.

  1. Lieferung und Erfüllung des Vertrages

2.1 Zeitpunkt und Ort der Vertragserfüllung

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der Vertragspartner seine vertraglichen Verpflichtungen zum festgelegten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zu erfüllen. Falls keine konkreten Vereinbarungen getroffen wurden, sind die vertraglichen Verpflichtungen entsprechend früherer Praxis und/oder innerhalb angemessener Frist zu erfüllen.

  1. Umsatzsteuerabrechnung

3.1 Nettopreise und Umsatzsteuer

Die festgelegten Preise sind Nettopreise. Nach vollständiger Erfüllung des Vertrages ist der Vertragspartner verpflichtet, dem Kunden eine ordnungsgemäße und überprüfbare Rechnung auszustellen. In dieser Rechnung muss die Umsatzsteuer ausgewiesen sein, es sei denn, es bestehen rechtliche Gründe, die eine solche Ausweisung entbehrlich machen.

  1. Vertraulichkeit

4.1 Vertrauliche Informationen

Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit einem Vertrag (einschließlich dessen Inhalt) von der jeweils anderen Partei erhalten wurden, für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Vertragsbeendigung vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:

öffentlich bekannt werden, ohne Verletzung von vertraglichen Vertraulichkeitspflichten,

rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden, ohne Verstoß gegen Vertraulichkeitsvereinbarungen, oder

aufgrund von gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen oder gerichtlichen Anordnungen offengelegt werden müssen.

4.2 Nutzung von Marken und Rechten

Der Vertragspartner ist nicht befugt, Marken, Namen oder andere geistige Eigentumsrechte des Kunden oder verbundener Unternehmen für Werbezwecke, als Referenz oder in anderer Weise zu nutzen, es sei denn, er hat zuvor eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung für die spezifische Verwendung erhalten. Der Kunde ist berechtigt, diese Genehmigung ohne Angabe von Gründen jederzeit zurückzuziehen.

  1. Produktsicherheit

5.1 Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und Industrienormen

Der Vertragspartner garantiert, dass seine Produkte oder Dienstleistungen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den Vorgaben der relevanten Industrienormen und -standards entsprechen. Zudem gewährleistet er, dass seine Produkte oder Dienstleistungen die spezifischen vertraglichen Anforderungen erfüllen. Der Kunde erwartet von seinen Vertragspartnern, dass sie die Verantwortung für die von ihnen gelieferten Produkte oder Dienstleistungen übernehmen und die Konformität dieser Produkte oder Dienstleistungen regelmäßig nachweisen können. Dies kann beispielsweise durch Audits seitens des Kunden oder durch die Offenlegung des bestehenden Qualitätsmanagementsystems des Vertragspartners erfolgen.

  1. Gewährleistung

6.1 Erfüllung von Anforderungen und Mängelfreiheit

Der Vertragspartner bürgt dafür, dass die von ihm gelieferten Waren:

den aktuellen Anforderungen der einschlägigen Gesetze, Verordnungen sowie anerkannten Normen, Standards, Richtlinien und branchenüblichen Praktiken in vollem Umfang entsprechen;

in Bezug auf Art, Menge, Qualität, Bezeichnung und Verpackung die vertraglich festgelegten Kriterien erfüllen und gemäß den vertraglichen Spezifikationen nutzbar oder betriebsbereit sind. Falls keine vertraglichen Spezifikationen vorliegen, müssen sie zumindest den üblichen Anforderungen entsprechen, die an vergleichbare Produkte üblicherweise gestellt werden;

frei von Sachmängeln sind; und

keine Rechtsmängel aufweisen. Insbesondere darf der Vertrieb der Waren keine Rechte Dritter, einschließlich geistiger Eigentumsrechte, verletzen.

6.2 Dauer der Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist erstreckt sich über den gesetzlich zulässigen Zeitraum, innerhalb dessen gewerbliche oder private Endverbraucher berechtigte Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln gegenüber dem Kunden oder dessen verbundenen Unternehmen geltend machen können.

  1. Mangelhafte Waren

7.1 Auswirkungen mangelhafter Waren

Mangelhafte Waren können sowohl den Kunden als auch seine eigenen Kunden oder Auftraggeber beeinträchtigen, was zu einem Reputationsschaden für den Kunden führen kann. Der Vertragspartner erkennt an, dass im Falle von mangelhaften Waren flexible und effektive Maßnahmen erforderlich sind, um die Rechte des Kunden angemessen zu schützen. In dieser Hinsicht verpflichtet sich der Vertragspartner dazu, aktiv zur Lösungsfindung beizutragen, auch über die in den Absätzen (i) bis (iv) unter § 8.1 beschriebenen Rechte und Ansprüche des Kunden hinaus.

7.1.1 Rechte des Kunden

Der Kunde behält sich folgende Rechte vor:

7.2 Nachlieferung: Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, mangelhafte Waren unverzüglich durch einwandfreie zu ersetzen.

7.3 Minderung:

Bei Vorliegen eines Mangels muss der Vertragspartner dem Kunden einen angemessenen Betrag als Minderung erstatten, der dem Umfang und der Schwere des Mangels entspricht.

7.4 Schadensersatz:

Der Kunde ist berechtigt, Schadensersatzansprüche im gesetzlich festgelegten Umfang geltend zu machen, insbesondere in Bezug auf direkte und indirekte Schäden.

7.5 Rücktritt und Schadensersatz:

Falls die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und darüber hinaus Schadensersatzansprüche gemäß den gesetzlichen Vorgaben geltend zu machen.

  1. HAFTUNG

8.1 Haftungsumfang des Vertragspartners

Der Vertragspartner übernimmt die Haftung gemäß den gesetzlichen Vorgaben für:

8.2 Verluste oder Schäden: jegliche Verluste oder Schäden, die dem Kunden, einem Mitarbeiter, einem verbundenen Unternehmen oder einem Kunden/Auftraggeber des Kunden aufgrund von nicht vertragsgerechten oder mangelhaften Waren entstehen;

8.3 Produkthaftungsansprüche: sämtliche Ansprüche aus Produkthaftung, denen der Kunde oder ein verbundenes Unternehmen des Kunden von Dritten, einschließlich Mitarbeitern und Kunden, ausgesetzt wird; und

Sonstige Drittanforderungen: jegliche weiteren Ansprüche von Dritten gegenüber dem Kunden oder verbundenen Unternehmen des Kunden im Zusammenhang mit nicht vertragsgerechten oder mangelhaften Waren. Der Vertragspartner haftet jedoch nicht für Ansprüche, die der Kunde seinen Kunden/Auftraggebern über deren gesetzliche Rechte hinaus gewährt haben könnte.

  1. VERSICHERUNG

9.1 Produkthaftpflichtversicherung

Der Vertragspartner ist verpflichtet, eine Produkthaftpflichtversicherung bei einer allgemein anerkannten Versicherungsgesellschaft abzuschließen und während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung aufrechtzuerhalten. Sofern keine separate Vereinbarung getroffen wird, muss die Deckungssumme dieser Versicherung mindestens dem voraussichtlichen Jahresumsatz des Vertragspartners entsprechen. Auf Anforderung des Kunden ist der Vertragspartner verpflichtet, dem Kunden den Namen der Versicherungsgesellschaft und/oder des Versicherungsmaklers mitzuteilen. Der Vertragspartner gibt bereits im Voraus seine Zustimmung, dass der Kunde die Versicherungsgesellschaft und/oder den Versicherungsmakler kontaktiert, um eine Bestätigung darüber einzuholen, ob die Anforderungen der Produkthaftpflichtversicherung erfüllt sind.

  1. EIGENMARKEN

10.1 Eigenmarken-Bedingungen

Wenn die Waren, die der Vertragspartner herstellt oder liefert, Eigenmarken des Kunden oder verbundener Unternehmen des Kunden sind, gelten die Bestimmungen der Anlage „Private Label“ in der Lieferantenrichtlinie des Kunden. Zudem gilt:

Der Kunde oder das entsprechende verbundene Unternehmen des Kunden behält sich jederzeit sämtliche Namens-, Logo- und Markenrechte vor.

Die Eigentumsrechte an den Produkten mit Eigenmarken gehen auf den Kunden oder das entsprechende verbundene Unternehmen des Kunden über, sobald diese produziert sind.

Dem Vertragspartner stehen keine Rechte in Bezug auf die Eigenmarke, den Namen, das Logo oder andere immaterielle Rechte zu, und er kann keine derartigen Rechte geltend machen oder nutzen.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Eigenmarke oder ähnliche oder verwechselbare Marken, Namen, Logos oder Designs zu nutzen oder zu registrieren.

  1. VERHALTENSKODEX UND RICHTLINIEN

11.1 Einhaltung von Verhaltenskodex und Richtlinien

Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, den Verhaltenskodex und andere Richtlinien der Unternehmensgruppe des Kunden in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu respektieren. Die grundlegenden Prinzipien können unter https://www.dcgk.de/de/kodex/aktuelle-fassung/praeambel.html eingesehen werden. Alternativ ist der Vertragspartner dazu angehalten, seinen eigenen Verhaltenskodex zu befolgen, vorausgesetzt dieser stimmt inhaltlich vollständig mit dem Verhaltenskodex des Kunden sowie dem deutschen Corporate Governance Kodex überein, wofür der Vertragspartner vollumfänglich verantwortlich ist.

  1. RECHT UND GERICHTSSTAND

12.1 Rechtsgrundlage und Gerichtsstand

Für sämtliche Aspekte der Geschäftsbeziehung findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für eventuelle rechtliche Auseinandersetzungen ist Koblenz.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1 Gültigkeit und Abweichungen

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit des restlichen Vertrages, der in diesem Fall sinngemäß zu ergänzen ist. Vereinbarungen, die von diesen EKB abweichen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns, anderenfalls sind sie ungültig.

13.2 Verarbeitung von Daten

13.2.1 Zustimmung zur Datenverarbeitung

Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass der Kunde unter strikter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechtigt ist, Waren-, Auftrags- und personenbezogene Daten in seinen Datenverarbeitungsanlagen zu verarbeiten.

13.2.2 Datenübermittlung an verbundene Unternehmen

Diese Befugnis umfasst ebenfalls die Übermittlung dieser Daten an verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff des Aktiengesetzes (AktG).